Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für ATC-3D – Sören Stolze

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen von ATC-3D im Bereich 3D-Druck und Konstruktionsservice.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung eines Angebots oder durch Annahme eines Kundenauftrags zustande.

3. Leistungsbeschreibung
ATC-3D erbringt:
3D-Druckdienstleistungen
Konstruktion / CAD-Dienstleistungen
Modellanpassungen
Konstruktionsdaten bleiben Eigentum des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart.

4. Preise und Zahlung
Alle Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders angegeben.
Zahlungsbedingungen:
sofort nach Lieferung
oder
gemäß schriftlicher Vereinbarung
Bei individuellen Kundenaufträgen kann eine Anzahlung verlangt werden.

5. Lieferzeit
Lieferzeiten werden individuell vereinbart.
Verzögerungen durch Materialengpässe, technische Probleme oder höhere Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen.

6. Rechte an CAD-Daten und Modellen
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
Der Kunde garantiert, dass er Rechte zur Nutzung und Weitergabe der bereitgestellten Daten besitzt.
ATC-3D übernimmt keine Haftung für Rechte Dritter an gelieferten Druck- oder CAD-Vorlagen.

7. Haftung
ATC-3D haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Für Schäden durch fehlerhafte Kundendaten wird keine Haftung übernommen.

8. Gewährleistung
Für Druckteile gelten branchenübliche Toleranzen.
Geringfügige Abweichungen in Farbe und Oberfläche stellen keinen Mangel dar.
Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden.

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von ATC-3D.

10. Datenschutz
Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – D-69226 Nußloch / der zuständige Amtsgerichtsbezirk.

12. Zusatz
Zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen gilt Folgendes: Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte heranzuziehen, einschließlich Erfüllungsgehilfen, Partnerunternehmen oder Subunternehmer. Die Inanspruchnahme solcher Dritter entbindet den Auftragnehmer jedoch nicht von seinen vertraglichen Pflichten oder der Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm übermittelte Informationen, Unterlagen, technische Daten sowie sonstige erforderliche Angaben sorgfältig, vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können hieraus entstehende Verzögerungen, zusätzliche Aufwände oder Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, zeitnah auf Rückfragen zu reagieren, um die planmäßige Durchführung der Leistungen sicherzustellen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Eigenschaften der Leistungen zum Zeitpunkt der Erbringung vorliegen. Eventuelle Abweichungen, die auf branchenübliche Fertigungstoleranzen, unvorhersehbare Materialeigenschaften oder technologische Besonderheiten zurückzuführen sind, begründen keine weitergehende Haftung über die gesetzlichen Vorschriften hinaus.
Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung, auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird.
Jegliche Kommunikation, Rechnungsfragen, technische Änderungen oder Anpassungen der Leistung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Änderungen, Ergänzungen oder Nachträge der Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, erforderliche Änderungen in der Leistung vorzunehmen, soweit diese den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigen und zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erforderlich sind.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt, und die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Diese Regelungen gelten ergänzend zu allen vorstehenden Punkten und sichern sowohl die planmäßige Durchführung von Projekten, die Verlässlichkeit der Leistungen, eine transparente Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie die Einhaltung aller vereinbarten Termine und Qualitätsstandards.